Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Aggerverband entsorgt Klärschlamm zukünftig thermisch

Veröffentlicht am 16.09.2014

Vor gut einem Jahr stand es bereits fest: Eine Änderung der Düngemittelverordnung, die am 01.01.2015 in Kraft tritt, verhindert künftig die Aufbringung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlamms auf landwirtschaftliche Flächen für den Aggerverband. U.a. wird der Grenzwert für Cadmium massiv verschärft. Beträgt er bis Jahresende noch 10 mg pro Kg Klärschlamm, dürfen es ab 01.01.2015 nur noch 1,5 mg sein. Im Jahr 2013 lag der Durchschnittswert beim Aggerverband bei 1,9 mg pro Kg Klärschlamm.

Der Aggerverband verbrachte bislang über 90% seines anfallenden Klärschlamms, rd. 21.700 to pro Jahr, in die Landwirtschaft, überwiegend in die Zülpicher Börde. Dabei ist für die Landwirtschaft vor allem der hohe Anteil an Phosphor als Düngemittel interessant. Durch die ländlichen Einzugsgebiete der Kläranlagen mit einem geringen Industrieabwasseranteil liegen die Inhaltsstoffe auf einem niedrigen Niveau und erfüllen die Vorgaben der Klärschlammverordnung.

Nach einer europaweiten Ausschreibung entschied man sich für die Verbrennung in der Verbrennungsanlage der Fa. WFA Elverlingsen GmbH in Werdohl, im benachbarten Märkischen Kreis, als neuen Entsorgungsweg.

Die Verbrennung führt zu Mehrkosten von rd. 300.000 € pro Jahr für die Klärschlammentsorgung, die bislang bei rd. 600.000 € pro Jahr liegen. Diese Mehrkosten können durch Einsparungen an anderer Stelle und Rücklagen kompensiert werden und führen nicht zu einer höheren Beitragsbelastung der Mitglieder.